Im Zuge der raumordnungsrechtlichen Behandlung des Wohnbauprojektes „Rosenstraße“ in Hart im Zillertal wurde der Gemeinde Hart im Zillertal vom Bauträger ein Vergabe- bzw. Benennungsrecht für zwei Wohnungen eingeräumt. Dieses umfasst insgesamt bis zu 130 m² Wohnfläche und ermöglicht eine Vergabe zu den dafür vereinbarten Konditionen.
Damit soll ein Teil des neu geschaffenen Wohnraums gezielt für die heimische Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Aktuell betrifft dieses Vergaberecht die Wohnungen Top 3 und Top 7 der Wohnanlage Rosenstraße. Interessierte Harterinnen und Harter können sich bei der Gemeinde um die Vergabe einer dieser Wohnungen bewerben.
Vergabe nach den Richtlinien der Gemeinde
Die Auswahl erfolgt nach den geltenden Vergaberichtlinien der Gemeinde Hart im Zillertal. Diese dienen dazu, verfügbaren Wohnraum mit Gemeindevergaberecht nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien an die heimische Bevölkerung zu vergeben.
Die Gemeinde Hart im Zillertal tritt dabei nicht als Verkäufer oder Immobilienvermittler auf. Sie nimmt ausschließlich das ihr eingeräumte Vergabe- bzw. Benennungsrecht wahr und benennt auf Grundlage der Vergaberichtlinien die entsprechenden Kaufinteressenten. Kaufvertrag, Kaufabwicklung sowie sämtliche weiteren Vereinbarungen erfolgen direkt mit dem Bauträger.
Informationen zu Top 3 und Top 7
Nähere Informationen zu den beiden Wohnungen, den Grundrissen, der Ausstattung sowie zum gesamten Projekt sind auf der Website des Bauträgers abrufbar:
www.rosenstrasse-zillertal.com
Interesse?
Harter Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die Interesse an Top 3 oder Top 7 haben, können sich beim Gemeindeamt Hart im Zillertal melden bzw. direkt beim Bauträger +43 660 7131275, tobias@reitmeir-gruppe.com.
Die Prüfung der Voraussetzungen und eine allfällige Vergabe erfolgen entsprechend den geltenden Vergaberichtlinien der Gemeinde Hart im Zillertal.
