Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Hart im Zillertal auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus: Veröffentlichung der Bildmarke Die Veröffentlichung der […]

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