Bürgerbüro / Service im Gemeindeamt - die erste Anlaufstelle

Ein modernes Bürgerservice im Gemeindeamt ist Servicestelle, Hilfestellung, Vermittlungsstelle, Fundamt, Kummerkasten und manchmal noch viel mehr … 

Für unsere HarterInnen ist es erste Anlaufstelle für Anliegen rund um die Gemeinde: Von Meldebestätigung bis zur Terminvereinbarung mit Verwaltung oder Politik – hier wird Ihnen schnell, unkompliziert und freundlich weitergeholfen.

Tamara Steiner, Bürgerservice

Formulare, Formulare, Formulare ...

… von der Wiege bis zur Bahre: Ja, unser ganzer Lebensweg ist gepflastert mit Formularen. Sie helfen uns aber auch gleichzeitig bei vielen Dingen wie Anträgen oder Förderungen weiter. Aber: Bei den ganzen Dingen, die man hier ausfüllen muss, kann man schon mal den Überblick verlieren. Keine Sorge! Wir sind gerne behilflich – und sollten wir einmal nicht weiterhelfen können, können wir Ihnen sagen, wohin Sie sich wenden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Alle Gegenstände, die in der Gemeinde Hart gefunden werden, sind im Fundamt der Gemeinde abzugeben.
Der Besitzer kann innerhalb eines Jahres seine verlorene Sache im Gemeindeamt abholen. Welche Gegenstände zurzeit auf ihren Besitzer warten, seht ihr hier.

Bitte umgehend bei uns im Gemeindeamt anrufen +43 5288 62331, damit wir die Karte sperren können, um einen Missbrauch der Karte zu verhindern. Selbstverständlich bekommst du eine neue Recyclinghofkarte für einen Unkostenbeitrag von EUR 5,-.

Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz nach Hart verlegen möchten, brauchen Sie nur mit dem ausgefüllten Meldezettel (Achtung muss vom Vermieter unterschrieben werden!) und einer Ausweiskopie zu uns ins Gemeindeamt kommen.

Der Hauptwohnsitz in der anderen Gemeinde wird dann automatisch abgemeldet. Sollten Sie ihren Hauptwohnsitz von Hart in eine andere Gemeinde in Österreich verlegen, wird dieser auch automatisch bei Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes abgemeldet.
Fülle das Hundeanmeldeblatt aus und bring zur Anmeldung im Gemeindeamt den Heimtierausweis des Vierbeiners mit. Wenn du noch nie einen Hund hattest, muss zusätzlich ein Sachkundenachweis gemäß § 6a Abs. 9 Landespolizeigesetz vorlegen. Diesen Nachweis erhältst du, wenn die theoretische Ausbildung für Hundehalter abgelegt wurde. 

Alle Eigenkompostierer sind von der BIO-Müll-Mindestmenge ausgenommen. Dazu ganz einfach dieses Formular ausfüllen und im Gemeindeamt abgeben.

Die Friedhofsangelegenheiten fallen in den Aufgabenbereich der Gemeinde.
Wenn ihr den Zeitpunkt der Beerdigung wisst, gebt uns bitte gleich Bescheid, damit wir wissen, wann das Grab vorbereitet sein muss.

Solltet ihr bereits ein bestehendes Grab haben, können Särge und auch Urnen im bestehenden Grab belegt werden. Der bestehende Grabstein muss selbst entfernt werden (das macht meistens der Steinmetz). Wenn kein Grab vorhanden ist, wird bei einer Erdbestattung ein freies Grab zugeteilt, bei einer Urnenbestattung wird der nächste freie Urnenplatz vergeben. Das Holzkreuz mit Rahmen bekommt ihr beim Bestatter. Die Grabkränze könnt ihr am besten bei der Firma Kompostieranlage vorderes Zillertal in Schlitters entsorgen. Bei Errichtung eines neuen Grabsteines unbedingt die Friedhofsordnung beachten 

Natürlich stehen wir bei jeglichen offenen Fragen zur Seite.