Hunde sind treue Begleiter, aber ihre Haltung bringt auch Verantwortung mit sich – sowohl gegenüber der Umwelt als auch gegenüber Mitmenschen. Damit ein harmonisches Zusammenleben in unserer Gemeinde gewährleistet ist, bitte ich Euch, folgende Regeln zu beachten:

Leinenpflicht

In unserer Gemeinde gilt eine allgemeine Leinenpflicht. Dies gilt prinzipiell im gesamten Gemeindegebiet von Hart – mit Ausnahme von der Hundefreilaufzone südlich der Schöffstallbrücke.

Bitte achtet darauf, dass Euer Hund zu jeder Zeit unter Kontrolle ist und keine Gefahr oder auch wahrgenommene Gefahr für Kinder, Erwachsene und andere Tiere darstellt. Dies gilt umso mehr auch für Bereiche, wo sich vermehrt Kinder aufhalten, wie zB an den Haltestellen der Schulbusse, Wanderwegen, etc.

Anmerkung: Die oft gehörten Stehsätze „Mein Hund tut aber nix / mag Kinder / ist ein Lieber / etc …“ befreien nicht von der Leinenpflicht!

Hundekot entsorgen – ein Muss!

Hinterlassenschaften von Hunden sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch gesundheitliche Risiken bergen. Besonders in landwirtschaftlichen Flächen hat Hundekot schwerwiegende Folgen für Nutztiere.

Ich bitte euch daher dringend, den Kot Eures Hundes mit einem entsprechenden Sackerl aufzunehmen und in den vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Wir haben in den letzten Tagen noch zusätzliche Sackerlspender montiert, wo kostenlose Sackerl zur Verfügung stehen.

Weitere Pflichten für Hundehalter

  • Registrierung & Haftpflichtversicherung: Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein. Zudem besteht eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
  • Hundesteuer: Bitte meldet Euren Hund innerhalb einer Woche nach Anschaffung im Gemeindeamt an.
  • Respektvolles Miteinander: Achtet darauf, dass Ihr Hund keine Mitmenschen belästigt oder gefährdet.

Ich bedanke mich für Eure Rücksichtnahme und Euer verantwortungsbewusstes Verhalten!

Daniel Schweinberger, Bürgermeister