Tirols Gemeinden werden im Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) alle 10 Jahre verpflichtet, ihre Örtlichen Raumordnungskonzepte (ÖRK) fortzuschreiben. Diese Fortschreibung hat in der Gemeinde Hart im Zillertal bis spät. Ende 2025 zu erfolgen.

Am 07. November 2023 hat der Gemeinderat das Architekturbüro DI Thomas Scheitnagl, Fügen mit der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes beauftragt.

Ein wesentlicher Punkt ist die Ausweitung von „Bauerwartungsland“ auf die GP 854/3 (Eigentümer Gemeinde Hart), sowie die GP 854/1, 852/1, .361 und 855 (alle Eigentümer Tiroler Bodenfonds). Dies bedeutet, dass diese Grundstücke, welche im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen sind, für eine spätere, bedarfsorientierte Umwidmung vor­bereitet werden.

Zudem besteht der weitere wesentliche Aspekt darin, die derzeitig massiven Überhänge an sog. „Bauerwartungsland“ in der Gemeinde Hart im Zillertal ganz bzw. auf ein abolutes Mindestmaß zu reduzieren bzw. nur noch solche Flächen ins ÖRK zu belassen, wo derzeit aus raumordnungsfachlicher Sicht kleine Baulücken im Flächenwidmungsplan aufscheinen.

Eine Ausweisung von Bauerwartungsland (ganze Bauplätze) zwischen den jeweiligen Fortschreibungen (Zeitraum 10 Jahre) ist prinzipiell nur bei eigenem Wohnbedarf bzw. bei überwiegendem öffentlichen Interesse möglich.
Anträge / Anregungen von Grundeigentümern können in den Planungsprozess einfließen und einer ersten fachlichen Vor­prüfung unterzogen werden. Grundsätzlich stellen diese Anre­gungen jedoch keine Anträge im verfahrensrecht­lichen Sinne für eine Änderung des Örtlichen Raum­ordnungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz dar.

Daniel Schweinberger, Bürgermeister, 30. Januar 2024

Weitere Informationen: Zukunft Raumordnung | Raumentwicklung „Oberster Wirt“