Umbau, Zubau, Aufbau, ein Gartenhäuschen, Fragen zum Bestandsgebäude und zu genehmigten Plänen. Vieles dreht sich für Eigentümer und Anrainer um Bauangelegenheiten. Unser Bauamt steht mit Rat und Tat zur Seite, hilft bei Auskünften zu Verfahrenswegen wie Bebauungsplänen, Widmungsanpassungen und Bauanzeigen und Baubwilligungsverfahren.
Verena Widner, Bauamtsleitung
Bei Neubauten / Zubauten / Umbauten unterscheidet man prinzipiell zwei verschiedene Verfahrenswege:
Rechtliche Basis für beide Verfahren kann unter anderem ein sog. Bebauungsplan sein. Hier werden auf dem jeweiligen Grundstück die prinzipielle Bebaubarkeit, wie zB die maximal erlaubte Gebäudehöhe (HG H), die Anzahl der oberirdischen Geschosse, die Art der Bebauung (offene / geschlossene / besondere Bauweise), sowie die Straßen und Baufluchtlinien festgelegt.
Welche Nutzung auf dem jeweiligen Grundstück möglich ist, regelt der sog. Flächenwidmungsplan. Ein Grundstück kann beispielsweise als Freiland, als Wohngebiet, als Gewerbegebiet, Mischgebiet oder als Sonderfläche gewidmet sein.
Die Raumordnung umfasst die langfristige Entwicklung der Gemeindefläche, hier wird festgelegt, wo und in welcher Form sich die Gemeinde in den nächsten Jahren baulich hinentwicklen kann. Dies wird im Örtlichen Raumordnungskonzept festgelegt. In diesem Konzept (ÖRK) finden sich neben den raumordnungsfachlichen Aspekten auch mehrere Stellungnahmen, zB aus Sicht des Naturschutzes.
Informationen zu den Grundsatzbeschlüssen
Handbuch Raumordnung des Planungsverbandes Zillertal
Mauer grenzt an das Öffentliche Gut:
Mauer grenzt NICHT an das Öffentliche Gut:
Vor Baubeginn
Im Zuge eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist es notwendig, den Baufortschritt der Gemeinde bekannt zu geben. Dazu sind die folgenden Formulare der Gemeinde vorzulegen:
Nach Bauvollendung:
Im Zuge von Bauvorhaben, bei welchem ein Gebäude neu gebaut oder ein bestehendes Gebäude vergrößert wird, erhebt die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag, Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren. Die Höhe des Erschließungsbeitrages ergibt sich von der Bauplatzfläche und der Baumasse nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsgesetz (TVAG) und die Höhe der Wasser- und Kanalanschlussgebühren (sofern am Gemeindenetz angeschlossen wird) berechnet sich anhand der Baumasse nach TVAG und der zu versickernden Flächen in den Oberflächenwasserkanal.
Achtung: Die Kosten nach Baubeginn vorgeschrieben. Die Gemeinde ist bemüht, den Beitrag während der Bauphase vorzuschreiben, allerdings ist das nicht immer möglich, daher sollten Sie beim Schließen des Baukontos unbedingt berücksichtigen, ob noch Vorschreibungen ausständig sind oder nicht.
Berechnungsbeispiel Neubau Einfamilienhaus mit folgenden Daten: Achtung: Das Beispiel bezieht sich auf die Gebühren 2023, diese können ggf. angepasst werden.Jetzt zu unserem WhatsApp-Newsletter anmelden: Straßensperren, Warnungen und Gemeindeinformationen aus Hart im Zillertal in Echtzeit erhalten.